Jugend(sucht)
Beratung
Die Jugend(sucht)Beratung unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre und berät zu Suchtmittelkonsum und problematischer Mediennutzung – von legalen und illegalen Substanzen bis hin zu Smartphones, Social Media und Gaming.
Eltern und Bezugspersonen von Jugendlichen bis 18 Jahren beraten wir direkt; Angehörige von jungen Erwachsenen ab 18 unterstützen wir über unsere Angehörigenberatung.
WhatsApp Chat
Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
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Beratung für Jugendliche
Unsere Angebote für Jugendliche umfassen Einzelberatungen und Kriseninterventionen.
Inhaltlich geht es allgemein um das Thema Suchtmittelkonsum im Jugendalter. Dies beinhaltet sowohl den legalen als auch den illegalen Substanzkonsum sowie problematischen Mediengebrauch.
Wir helfen dabei, sich selbst oder andere zu einem verantwortungsvollen Umgang zu motivieren und den Kontakt zu den betroffenen Personen herzustellen.

Beratung für
Eltern
Unser Angebot umfasst Beratung und Krisenintervention für Eltern, Angehörige und Bezugspersonen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen.
Diese Unterstützung richtet sich an alle, die sich um das Wohl von Kindern und Jugendlichen sorgen. Wir bieten Hilfe an, wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind zu viel Alkohol konsumiert, Drogen nimmt oder übermäßig viel Zeit mit digitalen Geräten verbringt.
Bei Bedarf vermitteln wir auch weiterführende Hilfen, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten

Medienberatung
Unsere Medienberatung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Angehörige.
Wir unterstützen dabei, einen alltagstauglichen Umgang mit Smartphone, Social Media und Gaming zu finden – passend zu den eigenen Zielen und Routinen.
Zusammen erkennen wir Belastungen und erarbeiten passende Lösungen für Schule, Freizeit und Familie.
Außerdem geben wir konkrete Ratschläge, wie man sich selbst und die Familie vor negativen Folgen übermäßiger Mediennutzung schützen kann.

Jugendrichterliche Weisungen
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln auffällig geworden sind.
Die Zuweisung dieser Personen erfolgt über die Jugendhilfe im Straverfahren gemäß § 10 des Jugendgerichtsgesetzes.
Im Rahmen des Programms bieten wir verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an. Dazu gehört die Informationsvermittlung sowohl in Einzel- als auch in Gruppensettings. Wir fördern die Motivation zur aktiven Mitarbeit und den Aufbau eines Problembewusstseins.
Zudem unterstützen wir die Bereitschaft zur Veränderung und vermitteln bei Bedarf weitergehende Hilfen.
