Was ist Substitution?

. . . ist recht unkompliziert.

Zunächst sollte die Drogenberatung aufgesucht werden. Dort wird gemeinsam mit dem Klienten besprochen, ob die Substitution tatsächlich die geeignete und gewünschte Behandlung ist. Außerdem ist man dort bei der Arztsuche behilflich. Die Drogenberatung kann auch die begleitende psychosoziale Betreuung übernehmen und bescheinigen.

Der nächste Weg führt zum Arzt. Der Arzt prüft die Indikation, d. h. er vergewissert sich, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer Substitution erfüllt sind. Er legt in Zusammenarbeit mit dem Patienten das Substitutionsmittel fest. Die geeignete Dosis wird in den ersten Tagen der Substitution während der Einstellungsphase ermittelt. Damit der Arzt die richtige Dosierung herausfinden kann, ist es wichtig, dass er über Entzugserscheinungen oder Müdigkeit informiert ist, da diese auf eine Unter- oder Überdosierung schließen lassen.

 

MVV-RL

Die Rahmenbedingungen für die Substitution wurden vom gemeinsamen Bundesausschuss (siehe dazu www.g-ba.de/institution/struktur/) in den Richtlinien Methoden vertragsärztlicher Versorgung (kurz: MVV- RL) festgelegt. Die Richtlinie geht auf das Jahr 2016 zurück und ist seit dem 11.03.2017 in Kraft getreten. Nach diesen Richtlinien hat die Substitution zu erfolgen. Die rechtliche Grundlage für die Substitution bildet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Da jedoch die praktische Durchführung der Substitution vor allem in den MVV-Richtlinien geregelt ist, haben wir die wesentlichen Inhalte und Bestimmungen im nachfolgenden Text für Sie zusammengefasst. Die Originalschrift finden Sie dazu unter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1387/MVV-RL_2016-09-15_iK-2017-03-11.pdf . 

Wer darf substituieren?

In der Präambel der MVV-Richtlinien heißt es: „Oberstes Ziel der Behandlung ist die Suchtmittelfreiheit. Ist dieses Ziel nicht unmittelbar und zeitnah erreichbar, so ist im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes.... eine Substitution zulässig.“ Der Ersatzstoff (Substitut) muss von einem Arzt verschrieben werden, der von der Kassenärztlichen Vereinigung die Erlaubnis zur Substitution erhalten hat.

Wer darf substituiert werden?

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Durchführung der Substitution:

  • Seit längerer Zeit manifeste Opiatabhängigkeit
  • Substitution als Unterstützung der Behandlung einer neben der Opiatabhängigkeit schwere Begleiterkrankung
  • Verringerung der Risiken einer Opiatabhängigkeit während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • Die substitutionsgestützte Behandlung bietet im Vergleich zu anderen Therapiemöglichkeiten die größte Chance zur Heilung und Besserung.

Substitution von Minderjährigen

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren und einer kürzer als zwei Jahren bestehenden Opiatabhängigkeit darf die Substitution nur erfolgen nachdem der Arzt die Unterlagen einer Qualitätssicherungskommission zur Prüfung vorgelegt hat. Die Substitution sollte dann auch nur als zeitlich begrenzte Maßnahme durchgeführt werden, etwa zur Überbrückung bis zum Therapieantritt.

Was gehört zu einer Substitution?

Jede längerfristig angelegte Substitution muss von einem umfassenden Therapiekonzept begleitet werden. Das Therapiekonzept beinhaltet:

  • Erhebung der Vorgeschichte des Patienten (insbesondere der Suchtverlauf – z.B. Therapieversuche, frühere Substitutionen usw.)
  • Körperliche Untersuchung (einschließlich Urinanalyse) zur Sicherung der Diagnose sowie Abklärung ggf. vorliegender Begleiterkrankungen (Hep HIV etc.) und deren Behandlung.
  • Erstellung eines individuellen Therapieplanes:
    - Auswahl und Dosierung des Substitutionsmittels sowie Dosierungsschema
    - Verlaufs- und Ergebniskontrollen einschließlich Beigebrauchskontrollen
    - Erforderliche psychosoziale Betreuungsmaßnahmen
    - Behandlungsvereinbarung zwischen Arzt und Patient

Meldung der Substitution

Der substituierende Arzt informiert die Kassenärztliche Vereinigung und die zuständige Krankenkasse sowie die Qualitätssicherungskommission. über Beginn und Ende der Substitution. Diese Meldung enthält folgende Daten:

  • Begründung der Substitution (Indikation)
  • Darlegung der weiteren medizinischen Behandlungsmaßnahmen
  • Bescheinigung der psychosozialen Betreuung
  • Ggf. Information über Beigebrauchsprobleme

Beendigung der Substitution

Der Arzt darf die Substitution nicht durchführen, wenn dem medizinische Gründe entgegenstehen – z. B. keine hauptsächliche Abhängigkeit von Opiaten besteht. Auch bei Beigebrauch anderer Substanzen liegt es im Ermessen des Arztes die Substitution abzubrechen. Weitere Gründe sind:

  • die Nicht-Teilnahme an der psychosozialen Betreuung
  • gleichzeitige Substitution durch einen anderen Arzt
  • nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Substitutionsmittels (Verkauf/Weitergabe an andere Personen)

Die Bundesärztekammer empfiehlt bei einem Abbruch der Behandlung dem Patienten die Möglichkeit zu einem geordneten Entzug vom Substitutionsmittel zu geben. Dazu gehört das Ausschleichen des Substitutionsmittel, die Überweisung an einen weiter behandelnden Arzt oder in eine stationäre Entzugsbehandlung. (Siehe dazu http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/RL-Substitution_19-Februar-2010.pdf )

Take Home

Regelungen zum „Take Home“ und zum Urlaubsantritt sind in der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (kurz BtmVV) geregelt. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Take- Home Verordnung, es liegt in der Entscheidung und Verantwortung des Arztes ein Rezept für das Substitutionmittel auszustellen. Die maximale Verschreibungsdauer beträgt siebenmal die Tagesdosis.

Urlaub

Ausnahme: Urlaub (pro Jahr 30Tage) 
Sie haben die Möglichkeit, bei Reisen ins Ausland das Substitutionsmittel 30 Tage mitzuführen, gemäß §5ABS 8 BTMVV. Ausführliche Informationen zum Thema Reisen und Substitution erhalten unter dem Link Methadontourismus auf der Seite www.indro-online.de

Voraussichtlich im September 2017 wird es eine Novellierung der BtmVV geben. Diese betrifft auch die Regelung des Urlaubes. Eine Aktualisierung erfolgt.

Schriftlicher Nachweis

Seit dem 11.03.2017 gelten die sog. MVV-Richtlinien, nach denen der Arzt einen individuellen Therapieplan erstellt, der im Einzelfall eine psychosoziale, psychiatrische und psychotherapeutische Betreuungsmaßnahme erfordert. Hierüber müssen Sie eine schriftliche Bescheinigung vorweisen. Die Betreuung kann von den bekannten Suchthilfeeinrichtungen in Wuppertal geleistet werden.

Psychosoziale Betreuung ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Maßnahmen und beinhaltet ein breites Spektrum lebenspraktischen Hilfen.

Inhalte der Betreuung

Die Betreuung orientiert sich an ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten. Sie stellt Überlebens- und Alltagshilfen in den Mittelpunkt. Die Palette ist weit gefächert, Schuldenregulierung, Begleitung zu Behörden/Gericht, Vermittlung in Entgiftung/Therapie, Thematisieren von Rückfällen/Beigebrauch oder auch entlastende Gespräche in Krisensituationen.

Beendigung durch den Klienten

Die Psychosoziale Betreuung endet auf ihren Wunsch, wenn Sie in stationäre Langzeittherapie gehen oder clean sind und bei Haftantritt (Ausnahme offener Vollzug).

Beendigung durch die Beratungsstelle

Ist die Betreuung beendet, wird der behandelnde Arzt von der Beratungsstelle unterrichtet. Die MVV- Richtlinien sehen in diesem Fall die Beendigung der Substitutionsbehandlung vor. Der Arzt wird Ihnen aber in jedem Fall die Möglichkeit zu einem geordneten Entzug geben (Einweisung in eine Fachklinik)

 

Zusätzliche Medikation

Die zur Substitution zugelassenen Stoffe sind hochwirksame Medikamente. Wenn Sie sich bei einem anderen Arzt in Behandlung begeben, so sollten Sie ihn in Ihrem eigenen Interesse über ihre Substitution aufklären (Wirkstoff und Menge, behandelnder Arzt), damit er eine vernünftige Untersuchung durchführen kann und Ihnen die (gegebenenfalls notwendigen) geeigneten Medikamente verordnen kann.
Ebenso sollten Sie Ihren substituierenden Arzt über eine bestehende oder neue Medikation unterrichten.

Alkohol Benzodiazipine

Methadon/Polamidon und zusätzlich eingenommene Arzneimittel und Substanzen reagieren ggf. untereinander. Die Mixtur in Verbindung mit dem Substitut kann zu einer gegenseitigen Verstärkung kommen. Es besteht die Gefahr eines Atemstillstandes! 
Besonders gefährlich ist die Kombination mit Alkohol, Benzodiazepinen und Barbituraten. Zusätzlich eingenommenes Heroin wirkt zwar kaum bis gar nicht – trotzdem besteht die Gefahr der Überdosierung.

Rückfälle

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Tagesdosis nicht ausreichend ist, sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Drogenberater sprechen. 
Bei Rückfällen und Phasen des Beikonsums suchen Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt und oder der Psychosozialen Betreuungsstelle um eine Lösung für die Situation zu finden. Eine Beikonsumentgiftung kann eine Möglichkeit sein, um wieder Stabilität zu finden.

Ambulanter Entzug

Ausschleichen bedeutet, dem Körper wird langsam das Methadon entzogen, sodass er kaum spürt, dass ihm etwas fehlt. Eine Faustregel gibt es nicht, es kommt auf das Tempo des Einzelnen an. Manche Menschen bevorzugen die Methode des „blind Abdosierens“, das bedeutet Sie geben die Kontrolle der Dosisreduktion ab. Sie können z.B. in der Arztpraxis darum bitten, dass die Dosis verringert wird ohne Sie darüber in Kenntnis zu setzen wann und um wie viel.

Stationärer Entzug

Daneben gibt es noch die Möglichkeit des stationären Entzuges. Wenn Sie komplett entgiften (z.B. vor Antritt einer Therapie), die letzten Milliliter Methadon unter Fachaufsicht entziehen oder den Beigebrauch entgiften möchten, können Sie in eine entsprechende Fachklinik gehen. 
Dazu benötigen sie einen Aufnahmetermin. Den vereinbaren Sie direkt mit der Klinik. Für Wuppertal ist die Evangelische Stiftung Tannenhof - Fachklinik Langenberg zuständig (Siehe dazu http://www.stiftung-tannenhof.de/cms/fachklinik-langenberg.html ). 
Agentur für Arbeit, Jobcenter und Sozialamt sollten über den Klinikaufenthalt informiert werden, weil Sie für die Zeit des Klinikaufenthaltes für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Dieser Abschnitt soll Grundinformationen zum Thema „Substituiert und schwanger in Wuppertal“ geben. Wir möchten hier keine Empfehlung geben sondern lediglich mögliche Wege dokumentieren.

Substitution und Schwangerschaft

1. Schwangerschaft und Kinderwunsch

Schwangere substituierte Frauen sollten sich idealerweise bei einem Gynäkologen der sich mit Substitution auskennt in Behandlung begeben. Aber auch eine Kooperation mit dem substituierenden Arzt und dem Gynäkologen ist möglich. Der Wunsch nach einem Methadonentzug in der Schwangerschaft ist bei vielen Frauen gegeben, da sie ihr Kind vor dem Entzug nach der Geburt schützen wollen.

Ein Rückfall der Mutter kann, aufgrund der geringen Opiattoleranz eine Überdosis für das Kind zur Folge haben. Fest steht dass, das Kind aufgrund der Plazentadurchlässigkeit von Opiaten bereits im Mutterleib abhängig ist. Eine langsame Reduktion der Dosis ist im Einzelfall und mit den beteiligten Ärzten zu entscheiden.
Folgende Entzugssymptome können bei einem Neugeborenen auftreten, zentralnervöse Störungen mit Übererregbarkeit, Muskelzittern, hellem Schreien oder Krampfanfällen, Magen-Darm-Störungen wie Durchfall, Erbrechen, gestörtes Essverhalten und Gewichtsabnahme und unklares Fieber, zu schnelle Atmung, exzessives Niesen, Gähnen und beißen Die Kinder werden medikamentös behandelt, damit ein kontrollierter Entzug stattfindet und das Wohl des Kindes gewährleistet ist.

Entbindung

Es gibt verschiedene Entbindungsmöglichkeiten, welche Geburt in Frage kommt ist eine auf die individuelle Situation abgestimmte Entscheidung in Absprache mit dem behandelnden Gynäkologen. Eine vollständige Liste der Kliniken und Geburtshäuser erfahren Sie in den Beratungsstellen, bei Ärzten und den Krankenkassen. An dieser Stelle bietet die Datenbank des Familienbüros hilfreiche Informationen und Adressen an:https://www.wuppertal.de/microsite/starthilfe/index.php

Unterstützende Angebote

Das Jugendamt wird aufmerksam, wenn Kinder mit besonderen Schwierigkeiten geboren werden( z.B. Entzugssymptomatik oder substituierte Elternteile).

Diese Informationen bekommt das Jugendamt von der Klinik. In einem solchen Fall prüft das Jugendamt, mit dem Augenmerk auf das Kind. Das Jugendamt wird im Interesse des Kindes tätig, indem es Gespräche und unterstützende ambulante Hilfen anbietet. Durch Hausbesuche und auch Kontakte zur psychosozialen Betreuung, wird sich das Jugendamt ein Bild machen in welchem Umfeld das Kind aufwachsen wird.

2. Schwangerschaft und kein Kinderwunsch

Die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs liegt im Ermessen der betroffenen Frauen. Bindend ist lediglich die Fristenregelung und Beratungspflicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 14. Woche möglich, gerechnet vom Zeitpunkt der letzten Periode.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Beratung zum Thema an und haben auch Listen der gynäkologischen Praxen, die Abbrüche vornehmen. Mit dem „Beratungsschein“ kann in einer der Praxen ein Termin vereinbart werden.

Die Fristenregelung gilt auch bei kriminologischer Indikation, (Schwanger durch Vergewaltigung), die Schwangerschaft kann bis zur 14. Woche unterbrochen werden. Ausgenommen von der Fristenregelung ist lediglich die medizinische Indikation. Diese wird nur vom Arzt ausgestellt bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Kindes oder der Mutter, ebenso die Gefahr für die Psyche der Mutter.

Auch hier bietet die Datenbank des Familienbüros hilfreiche Informationen und Adressen an: https://www.wuppertal.de/microsite/starthilfe/index.php

Teilnahme am Straßenverkehr und Einnahme von Substitutionsmitteln

Grundsätzlich vertragen sich die Einnahme von Opiaten oder anderen psychotropen Substanzen und das Führen eines Fahrzeugs nicht miteinander. Gelangt die Straßenverkehrsbehörde über die Substitutionsbehandlung eines Führerscheininhabers in Kenntnis (auch ohne, dass der jenige am Steuer aufgefallen ist), so kann sie dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln. Der Führerscheininhaber muss dann nachweisen, dass er in der Lage ist verantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen. Welche Anforderungen im konkreten Fall gestellt werden, ist über die Führerscheinstelle zu erfragen.

Psychiatrisches Attest, Nachweis über Substitution, Beikonsumfreiheit, Psychosoziale therapeutische Begleitung

Die Feststellung der Fahrtauglichkeit erfolgt durch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die u. a. vom TÜV oder der MPU GmbH durchgeführt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 500-700 €. Für die positive Beurteilung bei der MPU muss in der Regel Folgendes vorgelegt werden:

  • Ein ärztliches Attest, das fahreignungsbeeinflussende psychiatrische Erkrankungen ausschließt.
  • Schriftlicher Nachweis über eine Substitutionsbehandlung von mindestens einem Jahr (Substanz, Dosis, Häufigkeit).
  • Nachweis über Beikonsumfreiheit über einen Zeitraum von einem Jahr. Die Kontrollen finden unregelmäßig und kurzfristig bei anerkannten Untersuchungsstellen statt. Untersucht werden folgende Stoffe: Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, Opiate, Phencyclidin und Alkohol.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer regelmäßigen supportiven Therapie (Psychosoziale Betreuung, Selbsthilfegruppe, Gesprächstherapie), die eine Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik dokumentiert.

MPU, Kosten, Kontakt

Die MPU selber besteht aus einer medizinischen Untersuchung mit Blut- und Urinuntersuchung, einem Reaktions-, Leistungs- und Konzentrationstest und einer psychologischen Untersuchung.

Neben den Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung müssen auch alle anderen ev. entstehenden Kosten vom Betroffenen getragen werden.

Es empfiehlt sich nicht unvorbereitet in die MPU zu gehen. Die Durchfallquote bei Menschen ohne eine vorbereitende Maßnahme (Therapie o. ä.) liegt bei 80%.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Stadtverwaltung unter der Nummer: 0202 5630 und lassen sich mit der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes verbinden.

 

Die nachfolgenden Informationen zum Medikament Methadon/Polamidon sind dem Beipackzettel L-Polamidon und verschiedenen Informationsmaterialien entnommen. Sie dienen ausschließlich dazu einen ersten Überblick über die Wirkweise und die Eigenschaften des Medikaments zu geben.

Zur Geschichte

Methadon/Polamidon gehört wie Heroin zu den Opiaten.

Das Methadon/Polamidon entfaltet etwa dreißig Minuten nach Einnahme seine Wirkung. Dann steigt der Wert im Blut ständig, bis er nach 4 Stunden die Spitze erreicht. In der Leber wird das Methadon/Polamidon dann zerlegt bis es in einer Form ist, in der es über die Nieren im Urin ausgeschieden wird. Normalerweise dauert dies 13 bis 47 Stunden, der Mittelwert liegt bei 25 Stunden.
Die langanhaltende Wirkung ist auch der Grund, dass Methadon/Polamidon für die Substitution eingesetzt wird.

Unterschied Methadon und Polamidon

Was ist der Unterschied zwischen Methadon und Polamidon?

Anfangs wurde in Deutschland ausschließlich mit L-Polamidon von Hoechst substituiert. 1993/94 wurde dann aus Kostengründen bundesweit auf Methadon umgestellt. Chemisch handelt es sich bei Methadon um das sogenannte „Racemat", in dem das wirksame L-Methadon noch nicht vom unwirksamen D-Methadon getrennt ist.
Wegen der lnhaltsstoffe des Methadons kommt für Diabetiker als Substitut nur Polamidon in Frage.

Entzugssymptomatik

Methadon/Polamidon macht abhängig.

Der Körper braucht schon nach kurzer Zeit seine gewohnte Dosis. Ein sofortiges Absetzen führt, genau wie beim Heroin, zu starken Entzugssymptomen. Genauso stark wie die körperliche Abhängigkeit ist die psychische und emotionale Abhängigkeit.

Nebenwirkungen

häufig vorkommend
Opiat-Entzugssyndrom, Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit, Angstzustände, Depressionen, Schwitzen

gelegentlich vorkommend
Atemdepression, Eingeschränkte Libido, Erbrechen, Hautausschlag, Schlafstörungen, Verstopfung

selten vorkommend 
Atemstillstand, Herzrhythmusstörungen, Schock

„Nach Erreichen der Erhaltungsdosis ist im Verlauf von Wochen mit einer Verminderung und Abschwächung von Nebenwirkungen zu rechnen. Verstopfung und verstärktes Schwitzen bleiben oft dauerhaft bestehen und können durch geeignete Maßnahmen gemildert werden.“

Achtung

Methadon/Polamidon kann auch die Speichelproduktion senken - diese ist wiederum ein natürlicher Schutz gegen Zahnbelag. Die Zähne sind anfälliger für Karies, deshalb ist eine gründliche Zahnhygiene sehr wichtig.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben, geben Sie es nicht an dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese dieselben Symptome wie Sie haben. Achten Sie stets darauf, dieses Arzneimittel so aufzubewahren, dass es für Kinder nicht erreichbar ist.

 

Die nachfolgenden Informationen zum Medikament Subutex sind dem Beipackzettel und verschiedenen Informationsmaterialien des Medikamentenherstellers entnommen. Sie dienen ausschließlich dazu einen ersten Überblick über die Wirkweise und die Eigenschaften des Medikaments zu geben.

Zur Geschichte

Seit einigen Jahren ist in Deutschland der Wirkstoff Buprenorphin (unter dem Handelsnamen Subutex) zur Substitution von opiatabhängigen Menschen zugelassen und stellt damit eine Alternative zum weit verbreiteten Methadon (seltener Polamidon) dar. Vorher durfte er nur zur Schmerztherapie verwendet werden.
Buprenorphin bietet manche Vorteile im Vergleich zu Methadon oder Polamidon, aber auch einige vermeintliche Nachteile.

Sicherheit, Wirkungsdauer

Einige Fakten zu Buprenorphin (Subutex):

  • Buprenorphin ist in der Anwendung sicherer als Methadon. Das erklärt sich durch den Wirkmechanismus des Medikaments an den Opioidrezeptoren, also an den Stellen im Gehirn an denen das Opiat seine Wirkung entfaltet. Lebensbedrohliche Überdosierungen innerhalb der ärztlich verordneten Mengen sind nach Angaben des Herstellers nahezu ausgeschlossen. Dies gilt natürlich nicht bei unsachgemäßem Beigebrauch von anderen Drogen (Benzodiazepinen, Alkohol, Kokain usw.).
  • Buprenorphin bleibt lange Zeit im Körper. Die Wirkungsdauer beträgt ca. 24 Stunden – also in etwa ein Tag. Dadurch besteht die Möglichkeit der alternierenden Gabe, das heißt es können Einnahmepausen von ein bis zwei Tagen gemacht werden (z.B. am Montag die doppelte Tagesdosis, am Dienstag Pause). Dies bietet z.B. berufstätigen Patienten neue Möglichkeiten bei denen eine TakeHome-Vergabe (noch) nicht möglich ist. Eine alternierende Gabe ist nur möglich, wenn vorher eine stabile Dosiseinstellung erfolgt ist.
  • Buprenorphin setzt sich so stark an den entsprechenden Stellen im Gehirn fest, dass der zusätzliche Konsum von Heroin keinen Rauschzustand hervorruft.

Umstellung

Die Umstellung von Heroin auf Subutex (Buprenorphin) ist relativ unkompliziert. Ebenso die Umstellung von Subutex auf Methadon/Polamidon. 
Etwas schwieriger gestaltet sich die Umstellung von Methadon/Polamidon auf Subutex, da hier ein längerer Zeitraum zwischen der letzten Vergabe und der ersten Subutexgabe liegen muss. Wird der nötige Abstand nicht eingehalten kommt es zu starken Entzugserscheinungen, da das Subutex das noch vorhandene Methadon/Polamidon von den Opioidrezeptoren vertreibt.

Die einzuhaltenden zeitlichen Abstände sollten Sie in jedem Falle mit ihrem Arzt absprechen.

Buprenorphin (Subutex) bietet also einige Vorteile. Trotzdem hat sich gezeigt, dass Subutex kein „Allheilmittel“ ist. Die aufklarenden Eigenschaften von Subutex lassen eventuell Emotionen und Gedanken zu, die lange Zeit durch den Drogenkonsum gedämpft wurden. Dies verlangt die Bereitschaft und die Fähigkeit mit diesem neuen Erleben auch umzugehen.

Nebenwirkungen

Wie jedes Medikament hat Subutex neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen. Unten sind einige der im Beipackzettel des Medikaments aufgeführten Nebenwirkungen zu finden. Oftmals lassen die Nebenwirkungen nach einiger Zeit der Einnahme wieder nach.

häufig vorkommend
Entzugssyndrom Schlaflosigkeit, Schnelle Ermüdbarkeit, Kopfschmerzen, Nervosität/ Angst, Tremor, Magen/Darmprobleme, Muskelkrämpfe/Schmerzen

gelegentlich vorkommend 
Stuhlverstopfung, Übelkeit, Erbrechen, Schwitzen, Benommenheit, Rückenschmerzen, Halluzinationen, Atemdepression, Lebernekrose

selten vorkommend 
Anaphylaktischer Schock, Bronchospasmus

Mischkonsum

Bei Mischkonsum mit anderen dämpfenden Stoffen, wie Alkohol, Benzodiazepine oder anderen Opiaten kann zu Atemproblemen bis hin zum Atemstillstand führen.

Achtung

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben, geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese dieselben Symptome wie Sie haben.
Achten Sie stets darauf, dieses Arzneimittel so aufzubewahren, dass es für Kinder nicht erreichbar ist.

 

Die nachfolgenden Informationen zum Medikament Suboxone sind dem Beipackzettel und verschiedenen Informationsmaterialien entnommen. Sie dienen ausschließlich dazu einen ersten Überblick über die Wirkweise und die Eigenschaften des Medikaments zu geben.

Wie wirkt Suboxone?

Suboxone ist ein Ableger von Subutex. Der Wirkstoff in Suboxone ist genau wie in Subutex das Buprenorphin. Weiterhin enthält Suboxone Naloxon.

Naloxon ist ein Opiatantagonist, man könnte sagen ein Gegengift, dessen Aufgabe es ist die Wirkung des Opiates außer Kraft zu setzen.

Suboxone ordnungsgemäß eingenommen wirkt genau wie Subutex.

Der Unterschied

Der nicht bestimmungsgemäße Konsum (nasal oder intravenös) führt zu Entzugserscheinungen. Je höher die Dosis, umso höher die Entzugserscheinungen.

Mischkonsum

Bei Mischkonsum mit anderen dämpfenden Stoffen, wie Alkohol, Benzodiazepine oder anderen Opiaten kann zu Atemproblemen bis hin zum Atemstillstand führen.

Die Behandlung

Die Behandlungsmenge und –dauer sollte immer genau mit dem Arzt abgesprochen werden. Ein unbeaufsichtigter Behandlungsabbruch oder eine Dosisänderung kann zu unkontrolliertem Entzugserscheinungen oder Überdosen führen.

Nebenwirkungen

Wie jedes Medikament hat Subuxone neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen. Unten sind einige der im Beipackzettel des Medikaments aufgeführten Nebenwirkungen zu finden. Oftmals lassen die Nebenwirkungen nach einiger Zeit der Einnahme wieder nach.

Häufig vorkommend 
Schlaflosigkeit, Schwitzen, Magenprobleme, Kopfschmerzen, Angstgefühl/Nervosität, Hitzegefühl, Depression, Muskelkrämpfe/ -schmerzen, erhöhter Blutdruck

Gelegentlich vorkommend
Tremor, Amnesie, Sprachstörungen, Haarausfall, niedriger Blutdruck, Engegefühl in der Brust, Asthma, Akne/ Hautprobleme, Harnwegsprobleme, Appetitlosigkeit, Schwellung der Drüsen, abnorme Träume

Vorsicht

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben, geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese dieselben Symptome wie Sie haben. Achten Sie stets darauf, dieses Arzneimittel so aufzubewahren, dass es für Kinder nicht erreichbar ist.