Beratungsstelle für Drogenprobleme e.V.
Beratungsstelle für Drogenprobleme e.V.

Substitution

Der Einstieg in die Substitution

. . . ist recht unkompliziert.

Zunächst sollte die Drogenberatung aufgesucht werden. Dort wird gemeinsam mit dem Klienten besprochen, ob die Substitution tatsächlich die geeignete und gewünschte Behandlung ist. Außerdem ist man dort bei der Arztsuche behilflich. Die Drogenberatung kann auch die begleitende psychosoziale Betreuung übernehmen und bescheinigen.

Der nächste Weg führt zum Arzt. Der Arzt prüft die Indikation, d. h. er vergewissert sich, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer Substitution erfüllt sind. [ ] Er legt in Zusammenarbeit mit dem Patienten das Substitutionsmittel. Die geeignete Dosis wird in den ersten Tagen der Substitution während der Einstellungsphase ermittelt. Damit der Arzt die Richtige Dosierung herausfinden kann, ist es wichtig, dass er über Entzugserscheinungen oder Müdigkeit informiert ist, da diese auf eine Unter- oder Überdosierung schließen lassen.

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Richtlinien zur Substitution

Die Rahmenbedingungen für die Substitution wurden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Richtlinien über die Bewertung ärztlicherUntersuchungs- und Behandlungsmethoden (kurz: BUB-Richtlinien) festgelegt. Sie gelten seit Anfang 2003. Nach diesen Richtlinien hat die Substitution zu erfolgen. Außerdem sind die Bestimmungen der Betäubungsmittelvergabeverordnung zu beachten (BtMVV).
Die rechtliche Grundlage für die Substitution bildet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Da jedoch die praktische Durchführung der Substitution vor allem in den BUB-Richtlinien geregelt ist, haben wir die wesentlichen Inhalte und Bestimmungen im nachfolgenden Text für Sie zusammengefasst.

In der Präambel der BUB-Richtlinien heißt es: „Oberstes Ziel der Behandlung ist die Suchtmittelfreiheit. Ist dieses Ziel nicht unmittelbar und zeitnah erreichbar, so ist im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes .... eine Substitution zulässig.” Das Therapiekonzept schließt ausdrücklich die psychosoziale Betreuung (PSB) ein. 

Der Ersatzstoff (Substitut) muss von einem Arzt verschrieben werden, der von der Kassenärztlichen Vereinigung die Erlaubnis zur Substitution erhalten hat. 

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Durchführung der Substitution:

Nach den BUB-Richtlinien liegt eine verfestigte Opiatabhängigkeit (in den Richtlinien ist von einer „manifesten”, also „handfesten” Opiatabhängigkeit die Rede) dann vor, wenn diese seit mindestens zwei Jahren besteht. Außerdem sollte es bereits Abstinenzversuche unter ärztlicher Kontrolle gegeben haben (Entgiftung, Therapie).

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren darf die Substitution nur erfolgen nachdem der Arzt die Unterlagen einer Qualitätssicherungskommission zur Prüfung vorgelegt hat. Die Substitution sollte dann auch nur als zeitlich begrenzte Maßnahme durchgeführt werden, etwa zur Überbrückung bis zum Therapieantritt.

Jede längerfristig angelegte Substitution muss von einem umfassenden Therapiekonzept begleitet werden. Das Therapiekonzept beinhaltet:

Der substituierende Arzt informiert die Kassenärztliche Vereinigung und die zuständige Krankenkasse sowie die Qualitätssicherungskommission. über Beginn und Ende der Substitution. Diese Meldung enthält folgende Daten:

Der Arzt darf die Substitution nicht durchführen, wenn dem medizinische Gründe entgegenstehen – z. B. keine hauptsächliche Abhängigkeit von Opiaten besteht. Auch bei Beigebrauch anderer Substanzen liegt es im Ermessen des Arztes die Substitution abzubrechen. Weitere Gründe sind:

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Take-home Verordnung, es liegt in der Entscheidung und Verantwortung des Arztes ein Rezept für das Substitutionmittel auszustellen. Die maximale Verschreibungsdauer beträgt siebenmal die Tagesdosis.

Ausnahme: Urlaub (pro Jahr 30Tage)
Sie haben die Möglichkeit, bei Reisen ins Ausland das Substitutionsmittel 30 Tage mitzuführen, gemäß §5,ABS 8 BTMVV. Ausführliche Informationen zum Thema Reisen und Substitution erhalten unter dem Link Methadontourismus auf der Seite www.indro-online.de

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PSB – PsychoSoziale Betreuung

Seit dem 01.01.03 gelten die sog. BUB-Richtlinien, nach denen der Arzt die Substitution nur aufnehmen kann, wenn die Psychosoziale Betreuung gewährleistet ist. Hierüber müssen Sie eine schriftliche Bescheinigung vorweisen. Die Betreuung kann von den bekannten Suchthilfeeinrichtungen in Wuppertal geleistet werden 
[ Adressen

Psychosoziale Betreuung ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Maßnahmen und beinhaltet ein breites Spektrum lebenspraktischer Hilfen.

Inhalte

Die Betreuung orientiert sich an ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten. Sie stellt Überlebens- und Alltagshilfen in den Mittelpunkt. Die Palette ist weit gefächert, Schuldenregulierung, Begleitung zu Behörden/Gericht, Vermittlung in Entgiftung/Therapie oder auch Thematisieren von Rückfällen/Beigebrauch, entlastende Gespräche in Krisensituationen.

Beendigung

Die Psychosoziale Betreuung ist beendet: auf ihren Wunsch, wenn sie in stationäre Langzeittherapie gehenwenn sie clean sindHaft (es sei denn die Substitution läuft im Gefängnis weiter und der persönliche Kontakt ist gewährleistet)

Auch die Beratungsstelle hat die Möglichkeit die PSB zu beenden, wenn sie zur Mitarbeit nicht bereit sind, oder die verabredeten Termine nicht einhalten. 
Ist die Betreuung beendet, wird der behandelnde Arzt von der Beratungsstelle unterrichtet. Die BUB Richtlinien sehen in diesem Fall die Beendigung der Substitutionsbehandlung vor. Der Arzt wird ihnen aber in jedem Fall die Möglichkeit zu einem geordnetem Entzug geben. (Einweisung in eine Fachklinik).

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Mischkonsum und Beikonsum

Die zur Substitution zugelassenen Stoffe sind hochwirksame Medikamente. Wenn Sie sich bei einem anderen Arzt in Behandlung begeben, so sollten Sie ihn in ihrem eigenen Interesse über ihre Substitution aufklären (Wirkstoff und Menge, behandelnder Arzt), damit er eine vernünftige Untersuchung durchführen kann und Ihnen die (gegebenenfalls notwendigen) geeigneten Medikamente verordnen kann. 
Ebenso sollten Sie ihren substituierenden Arzt über eine bestehende oder neue Medikation unterrichten.

Methadon/Polamidon und zusätzlich eingenommene Zentral dämpfende atemdepressive Arzneimittel und Substanzen reagieren ggf. untereinander. Die Mixtur in Verbindung mit dem Substitut kann zu einer gegenseitigen Verstärkung kommen. Es besteht die Gefahr eines Atemstillstands!
Besonders gefährlich ist die Kombination mit Alkohol, Benzodiazepinen und Barbituraten. Zusätzlich eingenommenes Heroin wirkt zwar kaum bis gar nicht – trotzdem besteht die Gefahr der Überdosierung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass ihre Tagesdosis nicht ausreichend ist, sollten Sie mit ihrem Arzt oder Drogenberater sprechen.
Bei Rückfällen und Phasen des Beikonsums (Heroin, Kokain, Benzodiazepine, Alkohol) suchen sie das Gespräch mit ihrem behandelnden Arzt und oder Psychosozialen Betreuungsstelle um eine Lösung für die Situation zu finden. Eine Beikonsumentgiftung kann eine Möglichkeit sein, um wieder Stabilität zu finden.

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Frauen und Schwangerschaft

Dieser Abschnitt soll Grundinformationen zum Thema „Substituiert und schwanger in Wuppertal” geben. Wir möchten hier keine Empfehlung geben sondern lediglich mögliche Wege dokumentieren. 

1.Schwangerschaft und Kinderwunsch

Schwangere substituerte Frauen sollten sich idealerweise bei einem Gynäkologen der sich mit Substitution auskennt in Behandlung begeben. Aber auch eine Kooperation mit dem substituierenden Arzt und dem Gynäkologen ist möglich. Der Wunsch nach einem Methadonentzug in der Schwangerschaft ist bei vielen Frauen gegeben, da sie ihr Kind vor dem Entzug nach der Geburt schützen wollen. 
Ein Rückfall der Mutter kann, aufgrund der geringen Opiattoleranz eine Überdosis für das Kind zur Folge haben. Fest steht dass, das Kind aufgrund der Plazentadurchlässigkeit von Opiaten bereits im Mutterleib abhängig ist. Eine langsame Reduktion der Dosis ist im Einzelfall und mit den beteiligten Ärzten zu entscheiden.

Es gibt verschiedene Entbindungsmöglichkeiten, welche Geburt in Frage kommt ist eine auf die individuelle Situation abgestimmte Entscheidung in Absprache mit dem behandelnden Gynäkologen. Eine vollständige Liste der Kliniken und Geburtshäuser erfahren Sie in den Beratungsstellen, bei Ärzten und den Krankenkassen. An dieser Stelle sind einige der Wuppertaler Kliniken erwähnt.

Geburtshaus
Das Geburtshaus in Wuppertal bietet ambulante Geburten an. Die Kontaktaufnahme sollte spätestens in der 30. Schwangerschaftswoche erfolgen, da 3 – 6 Kontakte vor der Geburt erwünscht sind, um abklären zu können, ob die Geburt ambulant durchführbar ist und eine Weiterversorgung des Kindes notwendig.
Eine Geburt im Geburtshaus kostet zwischen 50,- und 200,- Euro, das kommt auf die finanzielle Situation der Frau an. Der Eigenanteil ist privat zu entrichten und hat nichts mit der Befreiung von der Zuzahlung zu tun. 

Landesfrauenklinik
Die Landesfrauenklinik bietet stationäre Geburten an. Das Baby wird bei Bedarf im Perinatalzentrum (Kinderintensivstation, im Haus) weiterversorgt werden. Die Kinder können bis zu 10 Tagen auf der Station bleiben, da das Perinatalzentrum nur über 10 Betten verfügt. Die Landesfrauenklinik verfügt über eine begrenzte Anzahl von Gastzimmern, sodass es nach Absprache möglich ist nach der stationären Versorgung als Gast aufgenommen zu werden, um den Müttern zu ermöglichen in der Nähe ihres Kindes zu sein und an der Versorgung teilzuhaben. Für die Bedarfsmedikation während dieser Zeit sind die Mütter selbst verantwortlich.

Bethesda Krankenhaus
Das Bethesda Krankenhaus bietet ebenfalls stationäre Geburten an. Es gibt aber keine Möglichkeit der Weiterversorgung der Kinder bei Entzugssymptomatik. Die Kinder werden nach der Geburt in die Kinderklinik verlegt werden. 

Kinderklinik
Die Kinderklinik in Barmen arbeitet mit den umliegenden Kliniken zusammen, Kinder mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen auch Entzugssymptomatik werden nach Wuppertal hin verlegt. Wie lange das Kind dort versorgt wird kommt auf den Zustand des Kindes an. Ein Entzug dauert zwischen 2 und 12 Wochen. In jedem Fall bekommt das Kind die Zeit, die es braucht, um stabil zu werden. Es wird erst nach Hause entlassen, wenn es keine Medikamente mehr benötigt. 

Entzug des Kindes
Folgende Entzugssymptome können bei einem Neugeborenen auftreten, wenn die Mütter durchgehend substituiert werden:

Die Kinder werden medikamentös behandelt, damit ein kontrollierter Entzug stattfindet und das Wohl des Kindes gewährleistet ist.

Jugendamt
Das Jugendamt wird aufmerksam, wenn Kinder mit besonderen Schwierigkeiten geboren werden( z.B. Entzugssymptomatik oder substituierte Elternteile).Diese Informationen bekommt das Jugendamt von der Klinik. In einem solchen Fall prüft das Jugendamt, mit dem Augenmerk auf das Kind. Das Jugendamt wird im Interesse des Kindes tätig, indem es Gespräche und unterstützende ambulante Hilfen anbietet. Durch Hausbesuche und auch Kontakte zur psychosozialen Betreuung, wird sich das Jugendamt ein Bild machen in welchem Umfeld das Kind aufwachsen wird. 

2. Schwangerschaft und kein Kinderwunsch

Die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs liegt im Ermessen der betroffenen Frauen. Bindend ist lediglich die Fristenregelung und Beratungspflicht. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 14. Woche möglich, gerechnet vom Zeitpunkt der letzten Periode. 

Die Schwangerschaftskonflikberatungsstellen, z.B. Pro Familia, bieten Beratung zum Thema an und haben auch Listen der Listen der gynäkologischen Praxen, die Abbrüche vornehmen. Mit dem „Beratungsschein” kann in einer der Praxen ein Termin vereinbart werden. 

Die Fristenregelung gilt auch bei kriminologischer Indikation, (Schwanger durch Vergewaltigung ), die Schwangerschaft kann bis zur14. Woche unterbrochen werden. Ausgenommen von der Fristenregelung ist lediglich die medizinische Indikation. Diese wird nur vom Arzt ausgestellt bei einer Lebensbedrohlichen Erkrankung des Kindes oder der Mutter ebenso die Gefahr für die Psyche der Mutter.

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Substitution und Führerschein

Grundsätzlich vertragen sich die Einnahme von Opiaten oder anderen psychotropen Substanzen und das Führen eines Fahrzeugs nicht miteinander. Gelangt die Straßenverkehrsbehörde über die Substitutionsbehandlung eines Führerscheininhabers in Kenntnis (auch ohne, dass der jenige am Steuer aufgefallen ist), so kann sie dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln. Der Führerscheininhaber muss dann nachweisen, dass er in der Lage ist verantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen. Welche Anforderungen im konkreten Fall gestellt werden, ist über die Führerscheinstelle zu erfragen.

Die Feststellung der Fahrtauglichkeit erfolgt durch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die u. a. vom TÜV oder der MPU GmbH durchgeführt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 500-700 Euro. Für die positive Beurteilung bei der MPU muss in der Regel Folgendes vorgelegt werden:

Die MPU selber besteht aus einer medizinischen Untersuchung mit Blut- und Urinuntersuchung, einem Reaktions-, Leistungs- und Konzentrationstest und einer psychologischen Untersuchung.

Neben den Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung müssen auch alle anderen ev. entstehenden Kosten vom Betroffenen getragen werden.

Es empfiehlt sich nicht unvorbereitet in die MPU zu gehen. Die Durchfallquote bei Menschen ohne eine vorbereitende Maßnahme (Therapie o. ä.) liegt bei 80%.

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Was ist Methadon/Polamidon?

Die nachfolgenden Informationen zum Medikament Methadon/Polamidon sind dem Beipackzettel L-Polamidon und verschiedenen Informationsmaterialien entnommen. Sie dienen ausschließlich dazu einen ersten Überblick über die Wirkweise und die Eigenschaften des Medikaments zu geben.

Methadon/Polamidon gehört wie Heroin zu den Opiaten.Das Methadon/Polamidon entfaltet etwa dreißig Minuten nach Einnahme seine Wirkung. Dann steigt der Wert im Blut ständig, bis er nach 4 Stunden die Spitze erreicht. In der Leber wird das Methadon/Polamidon dann zerlegt bis es in einer Form ist, in der es über die Nieren im Urin ausgeschieden wird. Normalerweise dauert dies 13 bis 47 Stunden, der Mittelwert liegt bei 25 Stunden.
Die langanhaltende Wirkung ist auch der Grund, dass Methadon/Polamidon für die Substitution eingesetzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Methadon und Polamidon?Anfangs wurde in Deutschland ausschließlich mit L-Polamidon von Hoechst substituiert. 1993/94 wurde dann aus Kostengründen bundesweit auf Methadon umgestellt. Chemisch handelt es sich bei Methadon um das sogenannte ,,Racemat", in dem das wirksame L-Methadon noch nicht vom unwirksamen D-Methadon getrennt ist.Wegen der lnhaltsstoffe des Methadons kommt für Diabetiker als Substitut nur Polamidon in Frage.

Methadon/Polamidon macht abhängig.Der Körper braucht schon nach kurzer Zeit seine gewohnte Dosis. Ein sofortiges Absetzen führt, genau wie beim Heroin, zu starken Entzugssymptomen. Genauso stark wie die körperliche Abhängigkeit ist die psychische und emotionale Abhängigkeit. Wie jedes wirksame Medikament hat auch Methadon/Polamidon unerwünschte Nebenwirkungen, diese treten jedoch nicht bei jedem Menschen auf.

Nebenwirkungen

häufig vorkommend gelegentlich vorkommend selten vorkommend
Opiat-Entzugssyndrom
Angstzustände
Schlaflosigkeit
Depressionen
Appetitlosigkeit
Schwitzen
Atemdression
Hautausschlag
Eingeschränkte Libido
Schlafstörungen
Erbrechen
Verstopfung
Atemstillstand
Herzrhythmusstörungen
Schock

„Nach erreichen der Erhaltungsdosis ist im Verlauf von Wochen mit einer Verminderung und Abschwächung von Nebenwirkungen zu rechnen. Verstopfung und verstärktes Schwitzen bleiben oft dauerhaft bestehen und können durch geeignete Maßnahmen gemildert werden.”

Hinweis
Methadon/Polamidon kann auch die Speichelproduktion senken – diese ist wiederum ein natürlicher Schutz gegen Zahnbelag. Die Zähne sind anfälliger für Karies, deshalb ist eine gründliche Zahnhygiene sehr wichtig. 

Achtung
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben, geben Sie es nicht an dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese dieselben Symptome wie Sie haben. Achten Sie stets darauf, dieses Arzneimittel so aufzubewahren, dass es für Kinder nicht erreichbar ist.

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Was ist Subutex®?

Wirkstoff: Buprenorphinhydrochlorid

Die nachfolgenden Informationen zum Medikament Subutex sind dem Beipackzettel und verschiedenen Informationsmaterialien des Medikamentenherstellers entnommen. Sie dienen ausschließlich dazu einen ersten Überblick über die Wirkweise und die Eigenschaften des Medikaments zu geben

Seit einigen Jahren ist in Deutschland der Wirkstoff Buprenorphin (unter dem Handelsnamen Subutex) zur Substitution von opiatabhängigen Menschen zugelassen und stellt damit eine Alternative zum weit verbreiteten Methadon (seltener Polamidon) dar. Vorher durfte er nur zur Schmerztherapie verwendet werden.
Buprenorphin bietet manche Vorteile im Vergleich zu Methadon oder Polamidon, aber auch einige vermeintliche Nachteile.

Einige Fakten zu Buprenorphin (Subutex):
Buprenorphin ist in der Anwendung sicherer als Methadon. Das erklärt sich durch den Wirkmechanismus des Medikaments an den Opioidrezeptoren, also an den Stellen im Gehirn an denen das Opiat seine Wirkung entfaltet. Lebensbedrohliche Überdosierungen innerhalb der ärztlich verordneten Mengen sind nach Angaben des Herstellers nahezu ausgeschlossen. Dies gilt natürlich nicht bei unsachgemäßem Beigebrauch von anderen Drogen (Benzodiazepinen, Alkohol, Kokain usw.).

Buprenorphin bleibt lange Zeit im Körper. Die Wirkungsdauer beträgt ca. 24 Stunden – also in etwa ein Tag. Dadurch besteht die Möglichkeit der alternierenden Gabe, das heißt es können Einnahmepausen von ein bis zwei Tagen gemacht werden (z.B. am Montag die doppelte Tagesdosis, am Dienstag Pause). Dies bietet z.B. berufstätigen Patienten neue Möglichkeiten bei denen eine TakeHome-Vergabe (noch) nicht möglich ist.Buprenorphin setzt sich so stark an den entsprechenden Stellen im Gehirn fest, dass der zusätzliche Konsum von Heroin keinen Rauschzustand hervorruft. 

Die Umstellung von Heroin auf Subutex (Buprenorphin) ist relativ unkompliziert. Ebenso die Umstellung von Subutex auf Methadon/Polamidon.
Etwas schwieriger gestaltet sich die Umstellung von Methadon/Polamidon auf Subutex, da hier ein längerer Zeitraum zwischen der letzten Vergabe und der ersten Subutexgabe liegen muss. Wird der nötige Abstand nicht eingehalten kommt es zu starken Entzugserscheinungen, da das Subutex das noch vorhandene Methadon/Polamidon von den Opioidrezeptoren vertreibt.

Die einzuhaltenden zeitlichen Abstände sollten sie in jedem Falle mit ihrem Arzt absprechen.

Buprenorphin (Subutex) bietet also einige Vorteile. Trotzdem hat sich gezeigt, dass Subutex kein „Allheilmittel” ist. Die aufklarenden Eigenschaften von Subutex lassen eventuell Emotionen und Gedanken zu, die lange Zeit durch den Drogenkonsum gedämpft wurden. Dies verlangt die Bereitschaft und die Fähigkeit mit diesem neuen Erleben auch umzugehen.

Nebenwirkungen
Wie jedes Medikament hat Subutex neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen. Unten sind einige der im Beipackzettel des Medikaments aufgeführten Nebenwirkungen zu finden. Oftmals lassen die Nebenwirkungen nach einiger Zeit der Einnahme wieder nach.

Nebenwirkungen

häufig vorkommend gelegentlich vorkommend selten vorkommend
Entzugssyndrom
Schlaflosigkeit
Schnelle Ermüdbarkeit
Stuhlverstopfung
Schwitzen
Übelkeit
Benommenheit
Erbrechen
Rückenschmerzen
Atemdepression
Leberprobleme
Ohnmacht
Halluzinationen
Blutdruckabfall

Achtung
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben, geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese dieselben Symptome wie Sie haben.Achten Sie stets darauf, dieses Arzneimittel so aufzubewahren, dass es für Kinder nicht erreichbar ist.

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Was ist Suboxone?

Seit kurzem kann ein weiteres Medikament zur Substitution eingesetzt werden, von dem Sie vielleicht schon gehört haben, es heißt Suboxone.
Wir fassen hier die bekannten Informationen in Kürze zusammen.

Suboxone ist ein Ableger von Subutex. Der Wirkstoff in Suboxone ist genau wie im Subutex das Buprenorphin. Weiterhin enthält Suboxone Naloxon.

Naloxon ist ein Opiatantagonist, man könnte sagen ein Gegengift, dessen Aufgabe es ist die Wirkung des Opiates außer Kraft zu setzten.

Suboxone ordnungsgemäß eingenommen wirkt genau wie Subutex.

Der nicht bestimmungsgemäße Konsum (nasal oder intravenös) führt zu Entzugserscheinungen. Je höher die Dosis umso höher die Entzugserscheinungen.

Da Medikamente zur Substitution auch auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden, ist es wichtig das Medikament zu erkennen. Suboxone hat eine sechseckige Form, während Subutex oval ist.

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Ausschleichen und Entzug

Ausschleichen bedeutet, dem Körper wird langsam das Methadon entzogen, sodass er kaum spürt, dass ihm etwas fehlt. Eine Faustregel gibt es nicht, es kommt auf das Tempo des Einzelnen an. Manche Menschen bevorzugen die Methode des „blind Abdosierens”, das bedeutet Sie geben die Kontrolle der Dosisreduktion ab. Sie können z.B. in der Arztpraxis darum bitten, dass die Dosis verringert wird ohne Sie darüber in Kenntnis zu setzen wann und um wie viel.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit des stationären Entzuges. Wenn sie komplett entgiften möchten, z.B. vor Antritt einer Therapie, oder die letzten ml Methadon unter Fachaufsicht entziehen, oder den Beigebrauch entgiften möchten, können Sie in eine entsprechende Fachklinik gehen. Dazu benötigen sie einen Aufnahmetermin. Den vereinbaren Sie direkt mit der Klinik. Für Wuppertal ist die Fachklinik Langenberg zuständig. Sozialamt, Arbeitsamt und ARGE sollten über den Klinikaufenthalt informiert werden. 

Für das Arbeitsamt stehen Sie für die Zeit des Klinikaufenthaltes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, was gleichbedeutend mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber ist.

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